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   BVerwG, 30.08.1991 - 8 B 106.91   

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BVerwG, 30.08.1991 - 8 B 106.91 (https://dejure.org/1991,16216)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1991 - 8 B 106.91 (https://dejure.org/1991,16216)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1991 - 8 B 106.91 (https://dejure.org/1991,16216)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausbau des Dachgeschosses eines Familienheimes mit zunächst nur einer Wohnung - Überschreitung der maßgeblichen Wohnflächengrenze für ein Familienheim

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 80.89

    Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung bei nachträglichem Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1991 - 8 B 106.91
    Namentlich beruht das angefochtene Urteil entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 9. November 1990 - BVerwG 8 C 80.89 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 48 S. 11 ff.).

    In dem Urteil vom 9. November 1990 (a.a.O. S. 12 ff.) hat der beschließende Senat dargelegt, daß bei einem Ausbau des Dachgeschosses eines Familienheimes mit zunächst nur einer Wohnung die Wohnflächengrenze des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG für Familienheime mit zwei Wohnungen maßgebend ist, sofern durch den Dachgeschoßausbau nachträglich eine zweite zum Dauerbewohnen durch einen selbständigen Haushalt geeignete und bestimmte Wohnung in dem Gebäude geschaffen wird, die tatsächlich durch einen anderen als den Eigentümerhaushalt genutzt wird.

    Fehlt es hingegen an dieser Voraussetzung, ist die Wohnfläche der gesamten, durch den Dachgeschoßausbau vergrößerten Wohnung an der Wohnflächengrenze für ein Familienheim mit nur einer Wohnung (§ 82 Abs. 5 in Verbindung mit § 39 Abs. 4 II. WoBauG) zu messen (Urteil vom 9. November 1990, a.a.O. S. 13 f.).

    Von einer entscheidungserheblichen Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des beschließenden Senats vom 9. November 1990 (a.a.O.) kann danach insoweit keine Rede sein.

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